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MERKBLATT FÜR DEN SCHADENSFALL (BBTRP05)
MERKBLATT FÜR DEN SCHADENSFALL (BBTRP05)
Unter Zugrundelegung des § 18 der "Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen
(AÖTB 2001)" sind im Schadensfall die
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS14.1)
und/oder Behandlung werden seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Isotope)
auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI. 155/94, oder des
Wasserre
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS14)
und/oder Behandlung werden seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Isotope)
auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI. 155/94, oder des
Wasserre
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat (RS200) (RS200)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.9. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
2. Mitversichert sind
2.1. in den Punkten
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle und zurück (KA812) (KA812)
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIE FAHRTEN ZUR
DIENSTSTELLE UND ZURÜCK
1. Allgemeine Bedinungen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Fahzeug-Kaskoversi-
cherung