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Allgemeine Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006) (ABKSS2006)
Leistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag durch die versicherte Person selbst
oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung der versicherten
Person. In all diesen [...] Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die Freiheit
ZuHaus Dauercamper (DC-2018)
e Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
zu leisten sind bzw. geleistet werden, und zwar für deren Löscheinsätze gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung.
7.2. Bewegungs- und Schutzkosten, das
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE INFORMATIONSVERLUST-
UND DATENTRÄGER-VERSICHERUNG ELEKTRONISCHER DATEN-
VERARBEITUNGSANLAGEN (ADVBID)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen
Sturm - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (St5104.19)
STURM - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör– St5104.19
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegen
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.21)
Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die Kinder gelten mit je