Suche
Entsorgungskosten mit Erdreich (F185.1) (F185.1)
wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder
Mitversicherung von Entsorgungskosten (H38)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Sachen) auf
Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94, oder des Was-
s
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-09)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Entsorgungskosten mit Erdreich (F185)
wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder
MB64 (MB64)
Beschädigungen und Zerstörungen
vereinbart, soweit diese
2.1 die Folge eines vorangehenden dem Grunde nach ersatzpflichtigen Sachschaden an den übrigen ver-
sicherten Sachen oder Teilen davon sind