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Wertgrenzen in Sicherheitsbehältnissen (H402)
HAUSHALT - Wertgrenzen in Sicherheitsbehältnissen nach europäischen
Normklassen (EN-Klassen) - H402
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 4.2.3.2. und Punkt 4.2.3.3. der ABH2001 gelten für ab
01.01.2004
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St142)
STURM - Sonnensegel am Gebäude/Grundstück - St142
Versicherungsschutz besteht für ein nach den Regeln der Technik errichtetes, mit dem Boden
und/oder einem Gebäude fest verbundenes Sonnensegel samt
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.14)
HAUSHALT - grobe Fahrlässigkeit - DH1712.14
Abweichend von Artikel 10.1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) und § 61 VVG verzichtet der Versiche
AmHof-Sturmversicherung 2010 (AHoSt-2010)
In der STURMSCHADENVERSICHERUNG AHoSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-05)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHO-05
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHAUS-OBJEKTSCHUTZ
Der ZuHaus-Objektschutz ist eine Bündelversicherung von mindesten