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Feuer-Rohbauversicherung (FR09)
Feuer-Rohbauversicherung als Erweiterung der VGB 2009
Klausel
1. Versichert sind das Gebäude (die Gebäude) und die zur Errichtung des Gebäudes (der
Gebäude) notwendigen, auf dem Baugrundstü
Einfriedungen (ZHF11)
FEUER ZHF11
EINFRIEDUNGEN
Schäden an Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten
- verursacht durch
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U861.2)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U861.2
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung
Fußboden-/Wandheizung, Solar-, Sprinkleranlage, Schwimmbecken (L822)
LEITUNGSWASSER L822
Abweichend von Art. 2 der AWB sind folgende Schäden mitversichert:
- Schäden am oder durch das Wärmeabgabesystem einer w
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte - U861 (U861)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U861
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (