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Allgem. Bedingungen für die Maschinen-BU-Versicherung (AMBUB1998-01)
n Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS in der jeweils gültigen Fassung) Anwendung.
Der auf Grund dieser Versicherungsbedingungen geschlossene Vertrag setzt voraus,
dass für die versicherten Sachen [...] aller Art durch ihre bestimmungsgemäße Funktion;
3.11. durch Witterungsverhältnisse, mit denen aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen
Verhältnisse gerechnet werden muss;
3.12. durch Aufgabe oder Verlust [...] r Teile, die während
einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden.
Personalkosten gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.
4. Bei der Ermittlung des Deckungsbeitrages bleiben außer Ansatz:
Umsatzpolizze Klima Pro (EE5001.23)
angeführten
Gesamtversicherungssumme.
7. Prämienabrechnung, Prämienfälligkeit, Prämienzahlung
Auf Grund der, in der Umsatzliste geplanten Errichtungskosten für die zu versichernden PV-
Anlagen erfolgt die
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung von Rentenversicherungen während der Rentenzahlung - 2005 (GBRENTRZ2005)
der Bonusrente erforderliche Prozentsatz, wird die Bonusrente nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ab dem Beginn des folgenden Versicherungsjahres
neu berechnet. Die Bonusrente ist in Zukunft nur
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.15)
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Art.3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des §6 Absatz 1