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Einfriedungen - Schäden durch unbekannte KFZ (M4523) (M4523)
FEUER
Besondere Vereinbarung M4523
EINFRIEDUNGEN - SCHÄDEN DURCH UNBEKANNTE KRAFTFAHRZEUGE
Schäden an Einfriedungen des versicherten Betriebsobjektes
- verursa
Gebäudebestandteile - Schäden durch Anprall von KFZ (M4524) (M4524)
FEUER
Besondere Vereinbarung M4524
GEBÄUDEBESTANDTEILE - SCHÄDEN DURCH ANPRALL VON KRAFTFAHRZEUGEN
Schäden an versicherten Gebäudebestandteilen verursacht durch fremde
Fußboden-/Wandheizung, Solar-, Sprinkleranlage, Schwimmbecken (L822.1)
LEITUNGSWASSER L822.1
Abweichend von Art. 2 der AWB sind folgende Schäden mitversichert:
- Schäden am oder durch das Wärmeabgabesyst
Pflicht zur Führung eines Lagerbuches/einer Lagerkartei (KG6) (KG6)
KÜHLGUT KG6
LAGERBUCH, FÜR KÜHLHÄUSER UND GEWERBLICHE ANLAGEN
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, übe
Ausschluss Feuer (CS6.1)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer-Risikos - CS6.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräte