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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden
oder deren Einsicht angeboten wurde, stehen jederzeit im Internet unter
www.keinesorgen.at/bedingungen zum Download [...] Folgeprämie einer
Versicherungsperiode – unbeschadet der später eintretenden Fälligkeit –
bereits zu deren Beginn.
8.2. Prämienzahlungsverzug
Bei Nichteinlösung eines vereinbarten unterjährigen Prämieneinzuges [...] informationen nach § 5 FernFinG erst nach Vertragsabschluss erhalten, so
beginnt die Rücktrittsfrist mit deren Erhalt.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B.: USB-Stick
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden
oder deren Einsicht angeboten wurde, stehen jederzeit im Internet unter
www.keinesorgen.at/bedingungen zum Download [...] Folgeprämie einer
Versicherungsperiode – unbeschadet der später eintretenden Fälligkeit –
bereits zu deren Beginn.
8.2. Prämienzahlungsverzug
Bei Nichteinlösung eines vereinbarten unterjährigen Prämieneinzuges [...] informationen nach § 5 FernFinG erst nach Vertragsabschluss erhalten, so
beginnt die Rücktrittsfrist mit deren Erhalt.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B.: USB-Stick
DaHeim-Komfortschutz (DHK-06)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingunge
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2832.15)
Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß § 6 VersVG bewirkt, wird ergänzend
IM GESCHÄFT-EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG (IG-ED-03.2) (IG-ED-03.2)
Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die