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Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (ZAH435)
Maßgabe von Abschnitt B, Z. 7 EHVB, sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
Aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die im folgenden
genannten
Löschanlagen (F183)
e wurde von der Zentralstelle für Brandverhütung gemäß den oben
angeführten Richtlinien aufgrund der durchgeführten Risikobeurteilung festgelegt und ist im
Löschanlagenpaß ausgewiesen
Löschanlagen (FBU183)
e wurde von der Zentralstelle für Brandverhütung gemäß den oben
angeführten Richtlinien aufgrund der durchgeführten Risikobeurteilung festgelegt und ist im
Löschanlagenpaß ausgewiesen
Im Geschäft - Einbruchdiebstahlversicherung IG-ED-99 (IG-ED-99)
en erfüllt sind:
2.5.1.1. Die Beraubung muß in den Versicherungsräumlichkeiten oder auf dem Grundstück, auf dem sich
diese befinden (Tatort), erfolgen,
2.5.1.2. die Anwendung oder Androhung
Klauselsammlung Haushalt - bewohnte Risken (H800.1) (HH-800.1)
Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser inkl.
Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit versicherten Sachen ver-
mischt