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Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA1004.13)
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für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen - KA1004.13
1. Für diesen Versicherungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) in der [...] gemäß Artikel 1 Z. 1.2. AKKB
nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
2. Im Rahmen dieses Versicherungsvertrages ist das in der Polizze genannte Fahrzeug als
elektrisch angetriebenes Fahrrad im Sinne des
Klausel für die Transportversicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (1990) (TK9)
r nicht
für einen höheren als den versicherten Betrag oder, wenn die versicherten Gegenstände vorher
zu einem geringeren Betrag verkauft worden sind, über den Verkaufspreis hinaus in
Risikosituation (CS2.1)
Eine Änderung der Risikosituation gemäß den Angaben in dem Risiko-Erfassungsbogen zum Antrag kann
eine Gefahrerhöhung gemäß Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)
Einfache, zweckmäßige Ausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (H70)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZE BEI
EINBRUCHDIEBSTAHL
In Wohnungen mit einfacher bzw. zweckmäßiger Ausstattung betragen die Entschädigungsgrenzen bei
Einbruchdiebstahl 50 % der in den ABH unter Artikel 2 Punkt 4.2.3
Pflicht der unverzüglichen Schadenmeldung (KG7) (KG7)
Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und
Kühlhäusern sind Schäden, deren Betrag voraussichtlich ATS 10.000,-- (EUR 726,73) überschreiten
wird, unverzüglich telefonisch, te