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Modell U3 (U833.1) (U833.1)
ung (AUVB95), wobei zur
Bemessung der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird [...] Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95)
wird wie folgt abgeändert:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2 weniger als 25%, wird keine [...] wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Un-
fallversicherung (AUVB95) ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%,
Modell U3 (U833.2) (U833.2)
ung (AUVB95), wobei zur
Bemessung der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird [...] Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95)
wird wie folgt abgeändert:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2 weniger als 25%, wird keine [...] wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Un-
fallversicherung (AUVB95) ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%,
Modell U3 (U833-95.1) (U833-95.1)
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird wie folgt abgeändert:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2 weniger als 25%, wird [...] wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Un-
fallversicherung (AUVB 1995.1) ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50% [...] Bestimmungen des Art.
6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1), wo-
bei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen
Modell U5 (U835.1) (U835.1)
Unfallversicherung (AUVB95). Die Kapitalabfindung bei Rentenbe-
ginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird wie [...] Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB95) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. weniger als 35%, wird keine [...] der Leistung des Versicherers (Artikel 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfall-
versicherung, AUVB95) kann erstmals eine Kapitalabfindung verlangt werden.
Nach Beginn der Rentenzahlung kann eine
Modell U5 (U835.2) (U835.2)
Unfallversicherung (AUVB95). Die Kapitalabfindung bei Rentenbe-
ginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird wie [...] Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB95) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. weniger als 35%, wird keine [...] der Leistung des Versicherers (Artikel 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfall-
versicherung, AUVB95) kann erstmals eine Kapitalabfindung verlangt werden.
Nach Beginn der Rentenzahlung kann eine