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Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (F820)
FREISTEHENDES WOHNHAUS/VORHANDENSEIN VON
BRANDMAUER(N)/FEUERMAUER(N)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock) entweder frei oder ist durch Feuer-/Brandmau-
er(n), die in ihren Ausführungen
MB67 (MB67)
eine Lage zu bringen, die eine Reparatur ermöglicht.
Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer Versicherungsperiode einmal
zur Verfügung.
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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
kündigen.
1.3.Uns steht die bis zur Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
2.Erlischt der Vertrag, weil die versicherte Person gestorben oder unversicherbar geworden ist
(Art.16), so steht uns die bis zur [...] nur erbracht, wenn Art und
Umfang der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6.Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl die versicherte Person
als auch [...] Unfallherganges und der Unfallfolgen und über den Abschluss des Heilverfahrens uns
vorzulegen hat.
2.Steht die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Leistung fällig. Die
Fälligkeit der
Knochenbruch für Jugendunfall (U1005)
Knochensplitterungen und ähnliche Verletzungen gelten nicht als Knochenbruch.
Diese Entschädigung steht unabhängig von der Anzahl der abgeschlossenen Unfallversicherungen für ein
und dasselbe Schadenereignis
Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores (DH1720.15)
e entschädigt.
2.3. Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Risikoorte zusammengefasst, steht die in
der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart