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Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB2001) (IUB2001)
Versicherers gemäß Punkt 1.1 be-
wirkt, vor endgültiger Feststellung der Leistung, richtet sich deren Höhe nach dem zuletzt
festgestellten Grad der Invalidität.
2.3 Unter Ausschluß des
Im Geschäft IG-99.1 (IG-99.1)
IM GESCHÄFT (IG-99.1)
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Oberösterreichische Versicherung AG gewähr
DaHeim-Komfortschutz (DHK-09.1)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
DaHeim-Komfortschutz (DHK-09)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-09
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
ZuHaus-Standardschutz (ZH-08)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZH-08
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHAUS-STANDARDSCHUTZ
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haftpflicht