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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung - Fassung 1971 (ABS 71)
darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine
Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der
Versicherungsnehmer Kenntnis davon, daß eine
DaHeim-Superschutz (DHS-09.1)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
ImRecht Gewerbe (RS3000.15)
RECHTSSCHUTZ - ImRecht Gewerbe - RS3000.15
Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgem
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle und zurück (KA812) (KA812)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA812
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIE FAHRTEN ZUR
DIENSTSTELLE UND ZURÜCK
1. Allgemeine Bedinungen
1.1. Grundlage
Handy am Steuer - eine Gefahr im Straßenverkehr
Ursachen für Verkehrsunfälle Das Bundesministerium für Inneres (BMI) gliedert in ihrer Jahresstatistik die Unfallursachen in 12 Kategorien, wie im nachstehenden Diagramm dargestellt. Ursachen unter 4