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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2008)
Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung
zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen wird,
dass [...] r gegenüber den erhobenen Anspruch zu-
mindest mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und der diesbezüg-
lichen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sowie
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001)
Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen
wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] r gegenüber den erhobenen Anspruch zu-
mindest mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und der diesbezüg-
lichen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sowie
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95) (ABS95)
seines Sachverständigen; die Kosten des Obmannes tra-
gen beide je zur Hälfte.
(3) Auf Grund der Feststellung der Sachverständigen oder des Obmannes wird die Entschädigung berech-
net.
(4) [...] r gegenüber den erhobenen Anspruch zu-
mindest mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und der diesbezüg-
lichen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sowie
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS1994) (ABS1994)
seines Sachverständigen; die Kosten des Obmannes tra-
gen beide je zur Hälfte.
(3) Auf Grund der Feststellung der Sachverständigen oder des Obmannes wird die Entschädigung berech-
net.
(4) [...] r gegenüber den erhobenen Anspruch zu-
mindest mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und der diesbezüg-
lichen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sowie
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Art.3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des §6 Absatz 1