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Wettbewerbsveranstaltungen (U106.2)
des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiß übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind nicht anzuwenden.
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Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.16)
STURM - Dachlawinen und Schneerutsch - St5102.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Sturmver-
sicherung (AStB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch
Einfache, zweckmäßige Ausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (H400)
gsgrenze bei
Einbruchdiebstahl - H400
In Wohnungen mit einfacher bzw. zweckmäßiger Ausstattung betragen die
Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl 50 % der in den ABH unter Artikel 2 Punkt 4.2.3
Klimaanlage (CS3) (CS3)
die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) und der Be-
stimmungen des Vertrages mitgedeckt.
Abweichend von Art. 2 Pkt. 2 der ADVB wird vereinbart, daß auch Schäden an der
Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde (DH1606.15)
flicht - DH1606.15
Die Versicherung erstreckt sich abweichend zu Artikel 13 Punkt 1.7. der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABH bzw. ABHD auf die Haltung der auf der Polizze bezeichneten Tiere als Verwahrer