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Unfalltod Zusatzversicherung für Lenker über 24 Jahre (KH043) (KH043)
rung mit der in der Polizze vereinbarten Versiche-
rungssumme für den Unfall-Tod.
Als Vertragsgrundlagen für diese Zusatzleistung gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
die Fahrzeug
U109.2 (U109.2)
des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiß bertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind nicht anzuwenden.
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Startwohnung, Grundausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (H401)
Entschädigungsgrenze bei
Einbruchdiebstahl - H401
In Startwohnungen bzw. Wohnungen mit Grundausstattung betragen die Entschädigungsgrenzen
bei Einbruchdiebstahl 30 % der in den ABH unter Artikel 2 Punkt 4.2.3
Wettbewerbsveranstaltungen (U106.2)
des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiß übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind nicht anzuwenden.
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Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.16)
STURM - Dachlawinen und Schneerutsch - St5102.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Sturmver-
sicherung (AStB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch