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Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009 (VBKLV2009)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009.1 (VBKLV2009.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
„Wer etwas probiert, kann verlieren. Wer nichts probiert, hat schon verloren!“
Die Freude an der Arbeit mit Menschen und ein gewisses Gespür für andere Menschen sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Karriere in der Versicherungsbranche. Der Beruf der Versi
Wohnobjektversicherung ZuHaus (WO-2023)
en nach dem Baukostenindex gemäß Punkt 4 durch den Versicherungsnehmer;
Ist die verbaute Fläche der(s) Gebäude(s) im Schadenfall größer als die bei Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche [...] e Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
zu leisten sind bzw. geleistet werden, und zwar für deren Löscheinsätze gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung.
8.2. Bewegungs- und Schutzkosten, das [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die einschlägigen
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.21)
versicherten, erwachsenen Person während der Reise nicht betreut
werden, sorgt der Versicherer für deren Abholung durch eine Vertrauensperson. Der Versicherer
übernimmt die anfallenden Fahrtkosten nach Maßgabe [...] iten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der
Verpflichtung