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Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.15)
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Kraftfahrzeuge sind nur in ruhendem Zustand innerhalb Europas versichert. Gemäß Art.6 der dem
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) gilt als
Versicherungswert
Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.15)
ersetzt werden die Mehrkosten aus der Kanalbenützung.
Die Obliegenheiten der Art. 4 und 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bleiben von diese
Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG
Bewertungsrichtlinien für Single-, Start- und Zweitwohnungen (H65)
(Umstellung auf) eines(n) Mehrpersonenhaushalt(es),
- die Vollendung des 25. Lebensjahres vor Vertragsabschluss,
- die Verwendung des als Zweitwohnung bezeichneten Risikos als Hauptwohnsitz.
- Seite 1 von
AmHof-Grundschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoGL-98)
AHoGL-98
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Erweitertes Kurzschlussrisiko (CS4013.18)
tes Kurzschlussrisiko - CS4013.18
Abweichend von Artikel 3, Punkt 2.2 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten