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Recommender Award für Bestes Schadenmanagement
Rund 8.000 Kundinnen und Kunden heimischer Banken und Versicherungen wurden im ersten Quartal 2024 unter anderem zu ihrer Zufriedenheit mit der Schadenerledigung befragt. Die Schadenbearbeitung der Ob
Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Grundschutz (LPGH-96) (LPGH-96)
LPGH-96
In der HAUSHALTVERSICHERUNG gelten darüberhinaus
folgende Erweiterungen der Allgemeinen Bedingun-
gen
Gefahrenerhöhung (GEF)
GEF
Gefahrenerhöhungsklausel
1) Die Haftung des Versicherers erlischt, wenn der Versicherungsnehmer, der Versicherte, i
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer Kenntnis davon, daß eine
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95) (ABS95)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer Kenntnis davon, daß eine