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Soforthilfescheck (H710)
Vorliegen eines Reparaturnachweises und der
gerichtlichen Schuldlosigkeitsbestätigung.
Die Vertragsparteien vereinbaren dabei insbesondere für den Fall der gerichtlichen Verurteilung
des Versicherungsnehmers
Unfalltod (F116)
der Versicherungsnehmer und/oder sein Ehe- oder Lebenspartner während der Laufzeit des Ver-
sicherungsvertrages durch einen Unfall im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallver-
sicherung (AUVB)
Zusatzklausel für die AmHof-Grundschutz-Versicherung (AHoG-98)
AmHof-Versicherung (AHo-98) für die Sparten Feuer,
Sturm und Leitungswasser gilt nachfolgender Vertragsinhalt:
Selbstbehalt
Der Versicherungsnehmer trägt in jedem Schadenfall den vereinbarten
Zusatzklausel für die AmHof-Komfortschutz-Versicherung (AHoK-98)
AmHof-Versicherung (AHo-98) für die Sparten Feuer,
Sturm und Leitungswasser gilt nachfolgender Vertragsinhalt:
Selbstbehalt
Der Versicherungsnehmer trägt in jedem Schadenfall einen allenfalls
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörungsklausel (U826.3) (U826.3)
jede versicherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles,
falls bei Antrageinstellung nichts anderes vereinbart wurde.
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