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AmHof-Komfortschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoKL-98)
AHoKL-98
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Solarthermieanlagen (St1121.18)
elektrischen Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz bei Solarthermieanlagen
Freizügigkeit Inhalt Feuer 25% (Fe3007.12)
kaufmännischen Betriebseinrichtungen und/ oder Waren und
Vorräte gelten - sofern und soweit in diesem Vertrag versichert - in Erweiterung des
Art. 20. der Bed. ImG002.12 freizügig bis 25% der hiefür angeführten
Heilkosten: Einschränkung des Versicherungsschutzes (U1006)
BEDINGUNG U1006
Heilkosten: Einschränkung des Versicherungsschutzes
Abweichend von den diesem Vertrag zugrunde liegenden AUVB besteht kein Versicherungsschutz
hinsichtlich
Heilkosten, wenn der Ver
Zusatzklausel für die Variante Grundschutz (LPG-98) (LPG-98)
lus-Versicherung (LP-98) für
die Sparten Feuer, Sturm und Leitungswasser gilt nachfolgender Vertragsinhalt:
Selbstbehalt
Der Versicherungsnehmer trägt in jedem Schadenfall den vereinbarten und in