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U838 (U838)
(Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) wird folgendes vereinbart: Beträgt der Invali-
ditätsgrad nach Pkt. 2. weniger als 20 [...] des
Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezo- [...] gen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) wird wie
folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
U838.1 (U838.1)
Invalidität) der Allgemeinen Versiche-
rungsbe-
dingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) wird folgendes vereinbart: Beträgt der In-
vali-
ditätsgrad nach Pkt. 2. weniger [...] des
Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme heran- [...] gen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) wird wie
folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Modell U5 (U835.3) (U835.3)
iche-
rung (AUVB99). Die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99) wird wie folgt [...] Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB99) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. weniger als 35%, wird keine [...] der Leistung des Versicherers (Artikel 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfall-
versicherung, AUVB99) kann erstmals eine Kapitalabfindung verlangt werden.
Nach Beginn der Rentenzahlung kann eine
Modell U5 für die Familienunfallversicherung (U855) (U855)
iche-
rung (AUVB99). Die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99) wird wie folgt [...] Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB99) wird folgendes vereinbart: Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. weniger, als 35%
wird keine [...] der Leistung des Versicherers (Artikel 14 der Allgemei-
nen Bedingungen für die Unfallversicherung, AUVB99) kann erstmals eine Kapitalabfindung verlangt
werden.
Nach Beginn der Rentenzahlung kann eine
U835.4 (U835.4)
che-
rung (AUVB2001). Die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2001) wird wie [...] von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB2001) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. weniger als 35%, wird keine [...] Leistung des Versicherers (Artikel 14 der Allgemeinen Be-
dingungen für die Unfallversicherung, AUVB2001) kann erstmals eine Kapitalab-
findung verlangt werden.
Nach Beginn der Rentenzahlung kann