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Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB 2001) (AÖTB2001)
Binnengewässern oder in der Luft durchgeführt werden, finden die Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches,fünftes Buch, Seehandel, Anwendung. Auf alle übrigen Transporte finden die
Bestimmungen des Versich [...] aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von
Kriegswerkzeugen ergeben
b) des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, politischer
Gewalthandlungen oder sonstiger bürgerlicher [...] wenn der Versicherungsnehmer bzw. der
Versicherte bei den Verhandlungen über die Ermittlung der Entschädigung
arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag [...]
1.2. Ist die Gruppe „Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum
Wiederbeschaffungswert" auf der
Briefmarkenhandel (E127)
EINBRUCH - Briefmarkenhandel - E127
Der Bestand an Briefmarken (Münzen) ist durch ordnungsgemäß geführte Bücher nachzuweisen,
die gesondert unter Verschluß aufzubewahren sind. In die Versicherung sind
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist gemäß Art
1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden [...]
1.2. Ist die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbesc
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer
oder terroristischer Organisationen, Bürgerkrieg [...] Verfügungen von hoher Hand sowie Beschlagnahmen jeder Art;
f) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen der Kernenergie;
g) vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen [...] BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95)
Art. 1 Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenversicherung ist