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KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (Fe3010.12)
Kraftfahrzeuge als Handelsware (Vollwert) am Versicherungsort sowie
auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert - Fe3010.12
Sofern die Gruppe "Kraftfahrzeuge als Handelsware (Vollwert) am [...] gilt dieser als Versicherungswert.
Entschädigung:
Für Kraftfahrzeuge als Handelsware wird bei Zerstörung oder Abhandenkommen der Versicher-
ungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses ersetzt [...] Zerstörung oder
Abhandenkommen der mittels Ankaufsrechnung nachzuweisende tatsächliche Netto-Händler-
Einkaufspreis laut Rechnung ersetzt.
Bei Beschädigung von Kraftfahrzeugen als Handelsware werden die n
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB 2001) (AÖTB2001)
Binnengewässern oder in der Luft durchgeführt werden, finden die Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches,fünftes Buch, Seehandel, Anwendung. Auf alle übrigen Transporte finden die
Bestimmungen des Versich [...] aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von
Kriegswerkzeugen ergeben
b) des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, politischer
Gewalthandlungen oder sonstiger bürgerlicher [...] wenn der Versicherungsnehmer bzw. der
Versicherte bei den Verhandlungen über die Ermittlung der Entschädigung
arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer
Verkaufspreis als Ersatzwert (Handelsbetriebe) E105 (E105)
E105
VERKAUFSPREIS ALS ERSATZWERT (HANDELSBETRIEBE)
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für entwendete, fest verkaufte Handels-
ware Ersatz in gleicher Güte weder aus [...] n Ersatz auf
dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert für die entwendete, fest verkaufte Handelsware der ver-
einbarte Verkaufspreis abzüglich der durch die Nichtlieferung ersparten Kosten, sofern
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag [...]
1.2. Ist die Gruppe „Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum
Wiederbeschaffungswert" auf der
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist gemäß Art
1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden [...]
1.2. Ist die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbesc