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Zerkleinerungsmaschinen MB50 (MB50)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG $FT
Zerkleinerungsmaschinen
Abweichend von Art. 1(3) lit. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Ve
BB827-95.1 (BB827-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 827-95.1
Verbesserte Gliedertaxe
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung
Soforthilfe (L105)
LEITUNGSWASSER L105
Soforthilfe
Bei Schäden über der in der Polizze genannten Summe leistet die Oberösterreichische eine Soforthilf
Soforthilfe (F117)
FEUER F117
Soforthilfe
Bei eindeutiger Schadenursache leistet die Oberösterreichische bis zur Höhe der in der Polizze aus
Soforthilfe (St106)
STURM St106
Soforthilfe
Bei Schäden über der in der Polizze genannten Summe leistet die Oberösterreichische eine Soforthilfe
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