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Zusatzklausel für die Variante Komfortschutz (LPK-98) (LPK-98)
lus-Versicherung
(LP-98) für die Sparten Feuer, Sturm und Leitungswasser gilt nachfolgender Vertragsinhalt:
Selbstbehalt
Der Versicherungsnehmer trägt in jedem Schadenfall einen allenfalls vereinbarten
Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5126.18)
verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte A
Photovoltaikanlagen (Fe5123.18)
llationen und Wechselrichtern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch
Generalunternehmer/Subunternehmer - erweitert (AH3404.12)
Generalunternehmer im Rahmen des
versicherten Risikos;
1.2. der vom Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenschaft, jedoch
nur insoweit, als hiefür nicht anderweitig
Soforthilfescheck (H710)
Vorliegen eines Reparaturnachweises und der
gerichtlichen Schuldlosigkeitsbestätigung.
Die Vertragsparteien vereinbaren dabei insbesondere für den Fall der gerichtlichen Verurteilung
des Versicherungsnehmers