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Was macht die Haustür einbruchssicher?
15 % der Einbrecher kommen durch die Haustür 15 % der Einbrecher suchen sich ihren Weg ins Haus über die Eingangstüre*. Die Spuren sind meist deutlich nachvollziehbar: Eingeschlagene Scheiben, verform
AmHof/AmLand Feuerversicherung 2015 (Fe2001.15)
Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
(ABS), deren Verletzung gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des §6 Abs. 2 VersVG zur Lei-
stungsfreiheit [...] zu treffen, Wasser und geeignete Löschgeräte bereitzuhalten sowie die Arbeitsstelle und
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt [...] Schadenereignisses an Freiwillige
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Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren für deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet
werden (gemäß jeweils gültiger Feuerwehrtarifordnung)
Safe-4-U Paketleistungen (S4U-98)
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN
VERSICHERUNG-AG FÜR DAS VERSICHERUNGS-PACKAGE
SAFE-4-U (S4U-98)
Die Safe-4-U. ist eine Bündelversicherung von (mindestens)
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012.1 (VBKLV2012.1)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO03)
entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden bzw.
deren Einsicht angeboten wurde, können jederzeit kostenlos vom Versicherer
angefordert werden.
Durch Un [...] Folgeprämie einer Versicherungsperiode
- unbeschadet der später eintretenden Fälligkeit - bereits zu deren Beginn.
Bei Nichteinlösung eines monatlichen Prämieneinzuges auf Grund einer/s
Einziehungsermächt [...] Versicherer haftet für das Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie
sonstiger Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen
bedient, nur bei Vorsatz und grober Fa