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Reisegepäck (H51.1)
Tatbestandes dienlich sein kann. Er hat alle Belege,
die den Entschädigungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach beweisen, einzureichen, soweit
ihre Beschaffung ihm billigerweise zugemutet
Mitversicherung von Reisegepäck (H51)
Tatbestandes dienlich sein kann. Er hat alle Belege,
die den Entschädigungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach beweisen, einzureichen, soweit
ihre Beschaffung ihm billigerweise zugemutet
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
age, die während einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden. Personalkosten
gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.
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4. Bei der Ermittlung des Deckungsbeitrages bleiben außer
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
die während einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden.
Personalkosten gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.
4. Bei der Ermittlung des Deckungsbeitrages bleiben außer Ansatz:
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
Geschirr.
Nicht versichert sind:
Gegenstände von Luxus- und Liebhaberwert.
§ 2 Gesetzliche Grundlage
Soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen, finden die Bestimmungen des Versicherungsvertrags-