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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
age, die während einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden. Personalkosten
gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.
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4. Bei der Ermittlung des Deckungsbeitrages bleiben außer
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
die während einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden.
Personalkosten gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.
4. Bei der Ermittlung des Deckungsbeitrages bleiben außer Ansatz:
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
Geschirr.
Nicht versichert sind:
Gegenstände von Luxus- und Liebhaberwert.
§ 2 Gesetzliche Grundlage
Soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen, finden die Bestimmungen des Versicherungsvertrags-
Allgemeine Bedinungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91.1)
Geschirr.
Nicht versichert sind:
Gegenstände von Luxus- und Liebhaberwert.
§ 2 Gesetzliche Grundlage
Soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen, finden die Bestimmungen des Versicherungsvertrags-