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Photovoltaikanlagen (Fe1123.18)
llationen und Wechselrichtern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch
Heilkosten (U1006.1)
BEDINGUNG U1006.1
Heilkosten: Einschränkung des Versicherungsschutzes
Abweichend von den diesem Vertrag zugrunde liegenden AUVB besteht kein Versicherungsschutz
für
Heilkosten, wenn der Versicherungsfall
Provisorische Reparaturen (CS18)
Gerät(en)/Anlage(n) verhindert wird, erfolgt für diese provisorischen Reparaturen
Ersatz bis zur der im Vertrag festgesetzten Summe.
Bestehende Versicherungen gehen immer voran.
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Ehepartnerunfallversicherung (U907.2)
Invalidität, Spitalgeld, Unfallkosten,
Bergungskosten, Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag vereinbarten
Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Vo
Zusatzklausel AmHof-Komfortschutz (AHoK-02)
(AHo-2002 bzw. AHooU-2002) für
die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser und Glas gilt nachfolgender Vertragsinhalt:
Selbstbehalt:
Der Versicherungsnehmer trägt in jedem Schadenfall einen allenfalls ve