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Schadenersatzbeitrag für jugendliche Lenker (KH1030.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Schadenersatzbeitrag für jugendliche Lenker - KH1030-13
Für jene Versicherungsfälle, die von einem berechtigten Lenker verursacht wurden, der das
22. Lebensjahr noch nicht vollende
Knochenbruch - EUR 500,00 (UN1023.16)
UNFALL - Knochenbruch EUR 500,00 - UN1023.16
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UNFALL - Knochenbruch Jugendunfall - UN1022.16
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Infrastruktur, Aussenanlagen (F197.2) (F197.2)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F197.2
Infrastruktur, Aussenanlagen
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicheru
Genesungsbeitrag (U825.6)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG
U825.6
Genesungsbeitrag
Genesungsbeitrag wird geleistet, wenn sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles mehr
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