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Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
Schlüssel durch Aufbrechen
der Behältnisse oder Öffnung derselben mittels Werkzeugen, die zu deren ordnungsgemäßer Öff-
nung nicht bestimmt sind, gesetzt hat.
(4) Im Rahmen der Vers [...] nerhöhung vereinbarten Vorschriften (Sicherheitsvorschriften) weder selbst außer acht lassen noch
deren Außerachtlassung durch einen Dritten gestatten oder dulden.
(5) Wenn vereinbart ist, daß sich [...] nissen die Kosten der
Wiederbeschaffung bei Eintritt des Schadenfalles, höchstens jedoch deren Verkaufspreis abzüg-
lich der ersparten Kosten;
d) bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
Schlüssel durch Aufbrechen
der Behältnisse oder Öffnung derselben mittels Werkzeugen, die zu deren ordnungsgemäßer Öff-
nung nicht bestimmt sind, gesetzt hat.
(4) Im Rahmen der Vers [...] nerhöhung vereinbarten Vorschriften (Sicherheitsvorschriften) weder selbst außer acht lassen noch
deren Außerachtlassung durch einen Dritten gestatten oder dulden.
(5) Wenn vereinbart ist, daß sich [...] nissen die Kosten der
Wiederbeschaffung bei Eintritt des Schadenfalles, höchstens jedoch deren Verkaufspreis abzüg-
lich der ersparten Kosten;
d) bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs
Besondere Erklärungen und Hinweise für die Lebensversicherung (Stand 04.05.2017) (AGBLV.2017)
Tarife
zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden oder deren Einsicht
angeboten wurde, stehen jederzeit im Internet unter „www.keinesorgen.at/bedingungen“ zum [...] onen nach § 5 FernFinG erst nach
Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit deren Erhalt.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.: USB-Stick [...] Versicherer haftet für das Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie sonstiger Personen,
deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, nur bei Vorsatz und grober
F
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO04)
entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden bzw.
deren Einsicht angeboten wurde, können jederzeit kostenlos vom Versicherer
angefordert werden.
Durch Un [...] Folgeprämie einer Versicherungsperiode -
unbeschadet der später eintretenden Fälligkeit - bereits zu deren Beginn.
Bei Nichteinlösung eines monatlichen Prämieneinzuges auf Grund einer/s
Einziehungsermächt [...] Versicherer haftet für das Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie
sonstiger Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen
bedient, nur bei Vorsatz und grober Fa
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO05)
entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden bzw.
deren Einsicht angeboten wurde, können jederzeit kostenlos vom Versicherer
angefordert werden.
Durch Un [...] Folgeprämie einer Versicherungsperiode -
unbeschadet der später eintretenden Fälligkeit - bereits zu deren Beginn.
Bei Nichteinlösung eines monatlichen Prämieneinzuges auf Grund einer/s
Einziehungsermächt [...] Versicherer haftet für das Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie
sonstiger Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen
bedient, nur bei Vorsatz und grober Fa