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Elektrische Freileitungen (ZHF16.1)
FEUER ZHF16.1
ELEKTRISCHE FREILEITUNGEN
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind
Ausschluß Feuer (CS6) (CS6)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS6
Ausschluß des Feuer-Risikos
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 2 Pkt. 1.6 der Allgeme
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U860.2)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U860.2
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherun
U109.2 (U109.2)
U109.2
Die Versicherung erstreckt sich ausschließlich auf solche Unfälle, die die Versicherten bei der
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Dienste des Versicherungsneh
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U860)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U860
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (