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BB831-95.1 (BB831-95.1)
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1), wobei zur Bemessung
der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB1995.1) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben
Progression Kollektivunfallvers. ab 11% (U1002.11)
rung
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] n wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben
Progression Kollektivunfallversicherung (U1002)
rung
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] n wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben
Modell U1 (U831-95.1) (U831-95.1)
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1), wobei zur Bemessung
der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB1995.1) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben
BB832-95.1 (BB832-95.1)
wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Un-
fallversicherung (AUVB 1995.1) ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50% [...] Bestimmungen des Art.
6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1), wo-
bei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1) wird wie
folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben