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Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer
oder terroristischer Organisationen, Bürgerkrieg [...] Verfügungen von hoher Hand sowie Beschlagnahmen jeder Art;
f) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen der Kernenergie;
g) vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen [...] BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95)
Art. 1 Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenversicherung ist
Briefmarkenhandel (E127)
EINBRUCH - Briefmarkenhandel - E127
Der Bestand an Briefmarken (Münzen) ist durch ordnungsgemäß geführte Bücher nachzuweisen,
die gesondert unter Verschluß aufzubewahren sind. In die Versicherung sind
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98)
Versicherungs-
abschluß vorhanden waren;
d) durch Aufruhr, innere Unruhen, Plünderung, Kriegsereignisse oder kriegsähnliche Ereignisse oder
Verfügung von hoher Hand oder Beschlagnahme entstehen; [...] insbesondere auf Schäden, entstanden durch: Transport,
Transportmittelunfälle, Diebstahl, Abhandenkommen, Unterschlagung, Beraubung, Brand, Blitz,
Explosion, Wasser und Elementarereignisse.
[...] zu tragen, daß die versicherten Instrumente der Emp-
findlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit die Instrumente
sich nicht im Gebrauch befinden, sind sie möglichst
Abhandenkommen von Kassenschlüsseln (ED3001.12)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Abhandenkommen von Kassenschlüsseln - ED3001.12
Sofern und soweit die nachstehend beschriebenen Zusatzdeckung auf der Polizze samt
Versicherungssumme ausgewiesen ist, gilt diese auf [...] der AEB wie folgt bis zur Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme als
mitversichert:
Bei Abhandenkommen von Kassenschlüsseln im Zuge eines versuchten oder vollbrachten
Einbruchdiebstahls im Sinne des
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) (ADVB)
ordnungsgemäßen Betriebes;
2.10 durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Vesiche-
rungsnehmer oder den in leitender Stellung für die Betriebsführung [...] Personen
bekannt waren oder bekannt sein mußten;
2.11 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers
oder der in leitender Stellung für die Betr [...] en, Kriegsereignissen jeder Art,
militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlag-
nahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle