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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag [...]
1.2. Ist die Gruppe „Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum
Wiederbeschaffungswert" auf der
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist gemäß Art
1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden [...]
1.2. Ist die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbesc
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer
oder terroristischer Organisationen, Bürgerkrieg [...] Verfügungen von hoher Hand sowie Beschlagnahmen jeder Art;
f) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen der Kernenergie;
g) vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen [...] BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95)
Art. 1 Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenversicherung ist
Abhandenkommen von Kassenschlüsseln (ED3001.12)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Abhandenkommen von Kassenschlüsseln - ED3001.12
Sofern und soweit die nachstehend beschriebenen Zusatzdeckung auf der Polizze samt
Versicherungssumme ausgewiesen ist, gilt diese auf [...] der AEB wie folgt bis zur Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme als
mitversichert:
Bei Abhandenkommen von Kassenschlüsseln im Zuge eines versuchten oder vollbrachten
Einbruchdiebstahls im Sinne des
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98)
Versicherungs-
abschluß vorhanden waren;
d) durch Aufruhr, innere Unruhen, Plünderung, Kriegsereignisse oder kriegsähnliche Ereignisse oder
Verfügung von hoher Hand oder Beschlagnahme entstehen; [...] insbesondere auf Schäden, entstanden durch: Transport,
Transportmittelunfälle, Diebstahl, Abhandenkommen, Unterschlagung, Beraubung, Brand, Blitz,
Explosion, Wasser und Elementarereignisse.
[...] zu tragen, daß die versicherten Instrumente der Emp-
findlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit die Instrumente
sich nicht im Gebrauch befinden, sind sie möglichst