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Verwahrung von beweglichen Sachen (AH3414.12) (AH3414.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verwahrung von beweglichen Sachen - AH3414.12
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die
der Versicherungsnehmer oder d
Knochenbruch (UN1065.18)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.18
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza
Knochenbruch Seniorenunfall (UN1029.16)
UNFALL - Knochenbruch Seniorenunfall - UN1029.16
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000, so leisten wir,
unabhängig von der Anzahl der gebrochenen Knochen, eine
Knochenbruch (UN1021.16)
UNFALL - Knochenbruch - UN1021.16
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anzahl
Kollektivunfallvers. für Berufsunfälle mit Wegunfällen (U108.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U108.4
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen
Die Versicherung erstreckt sich ausschließlich auf solche Unfälle, die d