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Ergänzende Bedingungen für den ZuHaus Standardschutz (ZH-98)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZH-98
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHAUS-STANDARDSCHUTZ
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haftpf
Fragen & Antworten Dauercamper
Fragen & Antworten Dauercamperversicherung Allgemeine Fragen zur Dauercamperversicherung der Oberösterreichischen Wer kann die Versicherung abschließen? Voraussetzung für den Abschluss unserer Dauerca
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2012)
wert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, das
sind die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht
(exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (ohne [...] Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 VersVG [...] Versicherungsnehmers im Schadenfall
1. Als Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 VersVG
Keine-Sorgen-Schutzengel KFZ (KSKFZ2001) (KSKFZ2001)
Versicherungsvertrag durch den Versicherungs-
nehmer oder die versicherten Personen selbst oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im
Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der [...] ng der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Haus-
bank her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem [...] in eine besondere Notlage, die im Artikel 8
Pkt. 3.1. bis 3.15. nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
erheblichen Nachteil für Gesundheit oder Vermögen
KSKFZ (KSKFZ)
Versicherungsvertrag durch den Versicherungs-
nehmer oder die versicherten Personen selbst oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im
Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der [...] ng der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Haus-
bank her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem [...] in eine besondere Notlage, die im Artikel 8
Pkt. 3.1. bis 3.15. nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
erheblichen Nachteil für Gesundheit oder Vermögen