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Unfall-Schmerzensgeld (U824.6)
versicherte Person im jeweiligen
Verhältnis des mitversicherten Anteiles gezahlt, falls bei Antragstellung nichts anderes vereinbart
wurde.
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DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-09.1)
erlischt auch die gegenständliche DaHeim
Ausschnittsdeckung/Versicherung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die
DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-03)
erlischt auch die gegenständliche DaHeim -
Ausschnittsdeckung/Versicherung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die
DH-Ausschnittsdeckung AV Landwirtschaft (DHAL-03)
auch die gegenständliche DaHeim - Ausschnittsdeckung/Versicherung
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die
Zusatzbedingungen für die AmLand Leitungswasserversicherung (AL-L98)
LEITUNGSWASSERSCHÄDEN AL-L98
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich