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Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2016 (VBRIS2016)
ummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit – jeweils einmalig
kostenfrei – auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und
vom Versicherer allgemein zur
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2015.1)
Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen selbst
oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung des
Versicherungsnehmers oder der [...] unter Einschaltung der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der
Schadenmeldung [...] einer Reise in eine besondere Notlage, die im Artikel 8
Pkt. 3.1. bis 3.15. nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
erheblichen Nachteil für Gesundheit oder Vermögen zu vermeiden
ZuHaus-Standardschutz (ZH-06)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER
OBERÖSTERREICHISCHEN ZH-06
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHAUS-STANDARDSCHUTZ
(für die Sparten Feuer, Sturm,
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2832.16)
Strafcharakter (wie zB
Pönalen) und sonstige reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen
Ergänzende Bedingungen (ZH-02)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER
OBERÖSTERREICHISCHEN ZH-02
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHAUS-STANDARDSCHUTZ
(für die Sparten Feuer, Sturm, Lei