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Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.21)
AmHof – Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude – AHo010.21
In Ergänzung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart, dass
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.18)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.18
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (U820.5)
aus dem Freundeskreis oder aus der Verwandtschaft des Versicherungsnehmers stammen.
2. Als Vertragsdauer gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= Beginn der
gesetzlichen Meldepflicht)
Ersatzwert für fest verkaufte, lieferfertige eigene Erzeugnisse E104 (E104)
Beliefert der Versicherungsnehmer seinen Kunden trotz Eintritt des Schadens in Erfüllung des
Kaufvertrages zum vereinbarten Preis, so gelten als Ersatzwert der selbsthergestellten und nach
vorstehenden
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.16)
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1 - Fe2851.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion