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Kollektivunfallvers. für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (U109.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U109.4
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle
Die Versicherung erstreckt sich ausschließlich auf solche Unfälle, die die
Neuwertvers. für elektronische Datenverarbeitungsanlagen (CS4.1) (CS4.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE
BEDINGUNG CS4.1
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Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag (ZHF12.2)
BÄUME AM GRUNDSTÜCK - ENTSORGUNGSKOSTENBEITRAG ZHF12.2
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
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Provisorische Reparaturen (CS18)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS18
Provisorische Reparaturen
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Vers
Neuwertversicherung für elektronische Datenverarbeitungsanlagen (CS4) (CS4)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS4
Neuwertklausel
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