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Knochenbruch für Jugendunfall (U1005)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U1005
Knochenbruch für Jugendunfall
Entschädigung bei Knochenbruch :
Beträgt die Versicherungssumme für dauernde Invalidität zumindest EURO 35.
Neuwertversicherung für elektronische Datenverarbeitungsanlagen (CS4) (CS4)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS4
Neuwertklausel
Abweichend von Art. 7 Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche
Kulturen (ZHF12.1)
FEUER ZHF12.1
KULTUREN
Werden Kulturen wie Bäume und/oder Sträucher bei oder infolge eines v
Zusatzklausel AmHof-Komfortschutz (AHoK-02)
ZUSATZKLAUSEL FÜR DIE AMHOF-VERSICHERUNG
AHoK-02
VARIANTE KOMFORTSCHUTZ
Sie haben sich für die AmHof-Versicherung - Variante KOMFORTSCHUTZ - entschieden. Ergänzend zu de
Unfallinvalidität mit Freizeitschutz ab 20 % Invalidität (U851) (U851)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U851
Dauernde Unfallinvalidität mit mit einfachem Freizeitschutz
ab einem Invaliditätsgrad von 20 %
Eine Leistung für dauernde Inva