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Mehrkostenversicherung-Feuer (M2284.3) (M2284.3)
soweit ihr Aufwand rechtlich notwendig oder zur Abwendung oder
Minderung eines drohenden Ertragsausfalles wirtschaftlich begründet sind. Ersparte gewöhnliche Be-
triebsaufwendungen werden gegengerechnet
Risikopaket für das Gebäude (ZHSt15)
mehrere der oben genannten Ereignisse innerhalb von
168 Stunden hervorgerufen wurden, insgesamt den Betrag von ATS 50,000.000,-- (EUR 3,633.641,71) (Ku-
mulereignis für den Versicherer), so wird die in
Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.21)
AmHof – Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude – AHo010.21
In Ergänzung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart, dass
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.18)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.18
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (U820.5)
aus dem Freundeskreis oder aus der Verwandtschaft des Versicherungsnehmers stammen.
2. Als Vertragsdauer gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= Beginn der
gesetzlichen Meldepflicht)