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Rückstauschäden (L135)
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - L135
Abweichend von Art. 2, Punkt 14 der AWB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht durch - infolge Rücksta
Dichtungsschäden an Rohren (L132)
LEITUNGSWASSER - Dichtungsschäden an Rohren - L132
In Erweiterung des Art. 1 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitungswasserschäden (AWB) umfasst der Versicherungsschutz auch die
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (L133)
LEITUNGSWASSER - angeschlossene Einrichtungen und Armaturen - L133
Abweichend von Art. 2, Punkt 4 der AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen
Einrichtungen und Armaturen, soweit der
Verstopfungsschäden (L134)
LEITUNGSWASSER - Verstopfungsschäden - L134
Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen der Ableitungsrohre innerhalb des versicherten
Gebäudes sind abweichend von Art. 2 Punkt 12 AWB mitversic
Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (H413)
HAUSHALT - Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein - H413
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Münzensammlungen gelten während der Zeit des Unbewoh