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AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
ALLGEMEINE UND ERGÄNZENDE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (AHVB93-95* und EHVB93-95*)
Die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB) find
AHVB/EHVB2002 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2002)
ALLGEMEINE UND ERGÄNZENDE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
FÜR DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (AHVB2002 und EHVB2002)
Bei den im Bedingungstext vorhandenen Hinweisen auf Bedingungsstellen heißt es
Deckungspaket AH817.2 (Kfz-Betriebe) (AH817.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH 817.2
KRAFTFAHRZEUG-REPARATURWERKSTÄTTEN UND ÄHNLICHE BETRIEBE
Anstelle von B 3. EHVB gilt folgende Regelung:
Die Versicherung
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe303
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert –