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Modell Superschutz ab 11% Dauerinvalidität (U831.5.11)
ät
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] n wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Modell Superschutz (U831.5)
Superschutz
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] n wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
U831.4 (U831.4)
U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als [...] n des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] en wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Modell U1 (U831.1) (U831.1)
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50% [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1), wobei zur Bemessung
der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben
Modell U1 (U831.1) (U831.2)
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95)
wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50% [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1), wobei zur Bemessung
der Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen [...] herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben