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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EFA99)
Zulassung, Was-
ser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es sei denn, sie entstehen durch Brand oder Ex-
plosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
Rebellion oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBUA99)
Zulassung, Wasser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es
sei denn, sie entstehen durch Brand oder Explosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger
Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion
oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung EFBU95 (EFBU95)
Zulassung, Wasser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es
sei denn, sie entstehen durch Brand oder Explosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger
Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion
oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBU99)
Zulassung, Wasser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es
sei denn, sie entstehen durch Brand oder Explosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger
Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion
oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
oder militärischen Behörde während eines Brandes,
um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, dass der Brand nicht durch eine im gegenständlichen