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Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.20)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1. Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2. Dachlawinen (das sind S
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA104) (KA104)
schutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Diebstahl, Un
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
oder militärischen Behörde während eines Brandes,
um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, dass der Brand nicht durch eine im gegenständlichen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EFA99)
Zulassung, Was-
ser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es sei denn, sie entstehen durch Brand oder Ex-
plosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
Rebellion oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBUA99)
Zulassung, Wasser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es
sei denn, sie entstehen durch Brand oder Explosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger
Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion
oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen