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Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2021)
gehörenden Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt.
Ist die verbaute Fläche der(s) Gebäude(s) im Schadenfall größer als die bei Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche [...] e Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
zu leisten sind bzw. geleistet werden, und zwar für deren Löscheinsätze gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung.
8.2. Bewegungs- und Schutzkosten, das
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
urz; Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahr-
zeugen, deren Teile oder Ladung.
Artikel 3 Sachschäden
1. Als Sachschäden gelten Schäden an einer [...] daß der Sachschaden mit den in den Punkten 3.9.1. bis
3.9.5. genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versi [...] g erbracht worden wäre.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erheb-
liche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebs
Basisinformationsblatt Klassische Pensionsvorsorge 2017 (PIBLV20601.2017)
Basisinformationsblatt (Version: PIBLV20601.2017)
Produkt:
Hersteller: Oberösterreichische Versicherung AG, Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Art
Risikoindikator
Niedrigeres Risi
Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB2007)
diesen Bedingungen gleichgestellt:
Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der
Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat [...] vorschriften oder Vorschriften des Beförderungsunternehmens
i) Gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
j) Beförderung in offenen Landtransportmitteln bzw. Binnen- und Seeschiffen oder [...] insbesondere solche, die dadurch entstehen, dass bei Ausbesserung einer
beschädigten Sache oder deren Wiederherstellung in den früheren Zustand Änderungen
oder Verbesserungen vorgenommen werden
AVB Merkur Krankenvers (AVB1995/Fassung2007)
rag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung