Suche
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
AmHof-Sturmversicherung 2010 (AHoSt-2010)
AHoSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Artikel 29 (CMR) (CMR1)
BBCMR1
Artikel 29 des "Übereinkommen über den Beförderungs-
vertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)"
1. Der Frachtführer kann sich auf die Bestimmungen
Kinder und Jugendliche in Schulen (U113.4)
jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) in
Bezug auf Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind nicht
anzuwenden.
- Seite 1 von 1 -
1
Familienunfall - 100/50/50 (U905.2)
Invalidität, Spitalgeld, Unfallkosten,
Bergungskosten, Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag vereinbarten
Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der V