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OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1008.15)
UNFALL - OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % - UN1008.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (A
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Kosmetische Operationen (UN1013.15)
UNFALL - Kosmetische Operationen - UN1013.15
Als kosmetische Operationen gelten solche Operationen, die notwendig werden, weil durch einen
Unfall die Körperoberfläche der versicherten Person derart
Familienunfallversicherung 100/50/50 (UN1004.15)
UNFALL - Familienunfall 100/50/50 - UN1004.15
Versichert sind im Rahmen der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversichert
Pflege-Rechtsschutz (RS1005.15)
RECHTSSCHUTZ - Pflege-Rechtsschutz - RS1005.15
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über den Kreis der Angehörigen gemäß der dem
Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen und Klauseln hinaus