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OÖV-Standardschutz für Freizeitunfälle (UN1017.15)
für Freizeitunfälle - UN1017.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Infektionsklausel (U856.3)
für jede versicherte Person in
jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles, falls bei Antragstellung nichts anderes
vereinbart wurde.
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Diebstahl-Klausel für die Transportversicherung von Gütern (1990) DI9-03 (DI9-03)
Teildiebstahl, Reißen
oder Platzen von Säcken bzw. Leckage werden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten
Franchise (Selbstbehalt) ersetzt.
Bei anderen Verpackungsarten gilt die Versicherung
Diebstahl-Klausel für die Transportversicherung von Gütern (1990) DI9 (DI9)
Teildiebstahl, Reißen
oder Platzen von Säcken bzw. Leckage werden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten
Franchise (Selbstbehalt) ersetzt.
Bei anderen Verpackungsarten gilt die
Kombinierter Rechtsschutz für Arbeitnehmer (RS800) (RS800)
n Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang gelei-
stet:
1.1. Fahrzeug-Rechtsschutz (Art